Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen
SMB Metallbau – Inhaber Mehmet Halici
Wasenstraße 7, 73054 Eislingen/Fils
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von SMB Metallbau, Inhaber Mehmet Halici, nachfolgend „SMB Metallbau“ genannt.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten diese Bedingungen, soweit wirksam einbezogen, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SMB Metallbau stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eine Bestellung oder Auftragserteilung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder eindeutigen Beginn der Leistungsausführung zustande.
Maßgeblich für Art, Umfang, Ausführung, Vergütung und Termine ist die Auftragsbestätigung einschließlich der dort ausdrücklich bezeichneten Zeichnungen, Stücklisten und sonstigen Unterlagen.
§ 3 Vertragsstrafen und fremde Bedingungen
Vertragsstrafen, Pönalen, pauschalierte Verzugsentschädigungen, Bonus-Malus-Regelungen oder vergleichbare Sanktionen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und individuell vereinbart wurden. Regelungen in Einkaufsbedingungen, Bestellungen, Lieferantenportalen oder sonstigen einseitig vorgegebenen Unterlagen werden durch Schweigen, Lieferung oder Leistungserbringung nicht anerkannt.
§ 4 Liefer- und Ausführungsfristen
Liefer- und Ausführungsfristen beginnen frühestens nach Vertragsschluss und nicht vor vollständiger technischer und kaufmännischer Klärung, Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Beistellungen sowie vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen.
Termine sind unverbindliche Plantermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Nachträgliche Änderungen, fehlende Mitwirkung oder verspätete Freigaben verlängern Fristen angemessen und können die Vergütung verändern. Zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
§ 5 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SMB Metallbau, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie-, Material- oder Transportengpässe, erhebliche Betriebsstörungen, unvorhersehbare Maschinenausfälle oder nicht zu vertretende Verzögerungen wesentlicher Vorlieferanten, verlängern Fristen angemessen, soweit sie die Leistung beeinträchtigen.
Dauert das Hindernis länger als drei Monate an, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 6 Fertigung nach Kundenvorgaben
Bei Fertigung nach Zeichnungen, CAD-Daten, Mustern, Stücklisten, Maßen oder sonstigen Kundenvorgaben ist der Auftraggeber für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung verantwortlich.
Eine konstruktive, statische oder auf den späteren Verwendungszweck bezogene Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen, und stellt SMB Metallbau von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten, zusätzlicher Zeitaufwand, Materialverbrauch, Planungs-, Prüf-, Fahrt- und Wartezeiten können gesondert berechnet werden.
Technisch notwendige und zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 8 Maße, Aufmaß und bauliche Voraussetzungen
Vom Auftraggeber bereitgestellte Maße, Pläne und Angaben liegen in dessen Verantwortungsbereich. Änderungen baulicher Gegebenheiten nach einem Aufmaß sind SMB Metallbau unverzüglich mitzuteilen.
Für das Aufmaß müssen die maßgeblichen Bauteile und Anschlussbereiche frei zugänglich und im endgültigen Zustand vorhanden sein. Mehrkosten aufgrund späterer Veränderungen oder nicht erkennbarer Gegebenheiten trägt der Auftraggeber, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 9 Toleranzen und technische Abweichungen
Maßgeblich sind ausdrücklich vereinbarte Zeichnungstoleranzen und Spezifikationen. Soweit keine besonderen Toleranzen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen, technischen und branchenüblichen Anforderungen.
Technisch notwendige oder unwesentliche Abweichungen in Maß, Form, Farbe, Struktur, Oberfläche, Gewicht oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und zumutbar sind.
§ 10 Werkstoffe, Oberflächen und Korrosionsschutz
Werkstoffbedingte Unterschiede und technisch unvermeidbare Erscheinungen bei Schweiß-, Schleif-, Verzinkungs-, Strahl-, Lackier- und Beschichtungsarbeiten gelten im Rahmen der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit nicht als Mangel. Dies betrifft insbesondere geringfügige Farb-, Glanz-, Struktur- und Schichtdickenabweichungen, Schweißverzug, Schleifspuren, Ablaufspuren, Zinknasen und materialbedingte Unebenheiten.
Besondere Anforderungen an Sichtflächen, Schliffbilder, Oberflächengüten, Farbgleichheit oder Korrosionsschutzklassen müssen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.
§ 11 Beigestellte Materialien und Bauteile
Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Bauteile oder Komponenten werden ohne Prüfung ihrer Eignung und Mangelfreiheit verarbeitet, sofern eine Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Mängel, Schäden, Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf ungeeignete oder mangelhafte Beistellungen zurückzuführen sind, haftet SMB Metallbau nur, soweit SMB Metallbau diese Umstände zu vertreten hat. Zusätzlicher Aufwand kann berechnet werden.
§ 12 Preise und Preisänderungen
Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Verpackung, Transport, Kran-, Gerüst-, Hebebühnen-, Genehmigungs-, Prüf-, Entsorgungs- und Montagekosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Gegenüber Unternehmern darf SMB Metallbau bei Leistungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, nachweisbare Erhöhungen von Material-, Energie-, Lohn-, Fracht- oder Fremdleistungskosten angemessen weitergeben. Entsprechende Kostensenkungen sind zu berücksichtigen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Gegenüber Unternehmern geht bei Versendung die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verzögert sich Versand, Übergabe oder Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Lieferschein
Mit Unterzeichnung eines Lieferscheins bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich den Erhalt der bezeichneten Ware sowie die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Menge und äußerlich erkennbare Beschaffenheit, soweit keine Vorbehalte dokumentiert werden. Rechte wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt.
§ 15 Abnahme
Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern erfolgt der gesetzlich erforderliche Hinweis auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung in Textform.
§ 16 Untersuchungs- und Rügepflichten bei Unternehmern
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. Der Auftraggeber hat SMB Metallbau Gelegenheit zur Prüfung und, soweit geschuldet, zur Nacherfüllung zu geben.
§ 17 Mängelrechte
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte. SMB Metallbau ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Mängelansprüche bestehen für Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Dritte, eigenmächtige Veränderungen, gewöhnliche Abnutzung, mangelnde Wartung oder Pflege, ungeeignete Kundenvorgaben, bauliche Bewegungen oder beigestellte Materialien verursacht wurden.
Eigenmächtige Nachbesserungen ohne vorherige angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung lassen Ansprüche entfallen, soweit SMB Metallbau hierdurch die Nacherfüllung nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
§ 18 Haftung
SMB Metallbau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern haftet SMB Metallbau für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall und mittelbare Schäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im vorgenannten Umfang.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von SMB Metallbau.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von SMB Metallbau. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an SMB Metallbau ab; SMB Metallbau nimmt die Abtretung an.
Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für SMB Metallbau, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden auf Verlangen Sicherheiten nach Wahl von SMB Metallbau freigegeben.
§ 20 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. SMB Metallbau kann angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen entsprechend Materialeinsatz und Leistungsfortschritt verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 21 Unsicherheitseinrede und Sicherheiten
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die den Zahlungsanspruch wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährden, kann SMB Metallbau nach den gesetzlichen Vorschriften noch ausstehende Leistungen verweigern und eine angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen.
§ 22 Montage und Baustelle
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen sicheren, zugänglichen und geräumten Arbeitsbereich sowie die vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen bereit. Dazu gehören, soweit erforderlich, tragfähige Zufahrten, Strom, Wasser, Beleuchtung, Gerüste, Hebezeuge, Absperrungen, Genehmigungen und geeignete Befestigungsuntergründe.
Der Auftraggeber informiert SMB Metallbau rechtzeitig über verdeckte Leitungen, Gefahrenstellen, statische Besonderheiten, Schadstoffe und sonstige Risiken. Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen, Wartezeiten, Unterbrechungen oder zusätzlicher Anfahrten kann berechnet werden, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
§ 23 Annahmeverzug und Lagerung
Nimmt der Auftraggeber eine fertiggestellte oder lieferbereite Leistung nicht rechtzeitig ab oder an, kann SMB Metallbau die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers angemessen einlagern und entstehende Transport-, Lager-, Versicherungs- und Bearbeitungskosten berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 24 Wartung, Pflege und Gebrauch
Der Auftraggeber hat gelieferte und montierte Bauteile entsprechend ihrer Beschaffenheit, Nutzung und Umwelteinwirkung regelmäßig zu kontrollieren, zu reinigen und zu warten. Pflege-, Wartungs- und Nutzungshinweise sind zu beachten.
Schäden aufgrund unterlassener Wartung, ungeeigneter Reinigungsmittel, Überlastung, Fehlgebrauch oder nachträglicher Veränderungen begründen keine Mängelansprüche, soweit SMB Metallbau diese Schäden nicht zu vertreten hat.
§ 25 Unterlagen und geistiges Eigentum
An eigenen Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Kalkulationen, CAD-Daten, Vorrichtungen, Mustern und technischen Unterlagen verbleiben die bestehenden Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei SMB Metallbau.
Der Auftraggeber erhält nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung für andere Projekte bedarf der Zustimmung, soweit die Unterlagen rechtlich geschützt sind.
§ 26 Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche kaufmännische und technische Informationen vertraulich.
Fotografien, Projektdarstellungen, Kundenkennzeichen oder konkrete Projektangaben werden nur verwendet, wenn keine berechtigten Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Eigentums- oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen und erforderliche Zustimmungen vorliegen.
§ 27 Verbraucher und Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten diese Bedingungen nur, soweit sie mit zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vereinbar sind. Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs-, Informations- und sonstige Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
Soweit bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
§ 28 Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von SMB Metallbau, soweit gesetzlich zulässig. SMB Metallbau bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 29 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.